Zwischenprüfung, Biblicum und Philosophicum
Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Die Anforderungen der Zwischenprüfung entsprechen der Rahmenordnung für die Zwischenprüfung (s.u.).
In der Regel ist die Zwischenprüfung nach dem 4. Semester abzulegen. Die Frist kann um die für den Spracherwerb notwendige Semesterzahl verlängert werden. Voraussetzungen sind die Teilnahme an der Studienberatung, die Sprachprüfungen, Einführungsveranstaltungen, Überblicksvorlesungen, zwei Proseminare (mit Arbeiten) sowie die Prüfung in Bibelkunde. Die Prüfung selbst umfasst i.d.R. eine Klausur und zwei mündliche Prüfungen. Die Regelungen der einzelnen Landeskirchen können sich etwas voneinander unterscheiden, ebenso wie die Prüfungsbedingungen an den einzelnen Studienorten. Deshalb ist eine rechtzeitige Information über die jeweilige Ordnung der Zwischenprüfung angeraten.
Daneben ist in den meisten Landeskirchen eine besondere Prüfung in Philosophie vorgeschrieben, die während des Studiums abgenommen wird.