Deine Frage: Nach welchen Kriterien werden die Entsendungsdienststellen vergeben?
Die Entsendungen erfolgen in der EKBO in der Regel in vakante Pfarrstellen. Die Aufgabe der Entsendungspfarrerin bzw. des Entsendungspfarrers ist es dann, die Pfarrstelle für einen bestimmten Zeitraum zu verwalten, in der Regel für die Dauer der Entsendungspflichtzeit. Eine Sonderaufgabe in einem Kirchenkreis, besonderen Arbeitszweig oder Werk ist ebenfalls möglich. Über die Entsendungen wird im Konsistorium in der Personalabteilung in bestmöglicher Passung (Stellenerfordernis, Eignungserfordernis, biographisch-familiäres Erfordernis) entschieden.
Wir nennen euch an dieser Stelle in Kürze noch die Entsendungsdienststellen ab 1. Januar 2018.
Wir hoffen, wir konnten eure Frage beantworten. Für Rückfragen aller Art sind wir gerne da.
Dagmar Kelle
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